Die Stiftungsorganisation
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Die Stiftungsorganisation

Genehmigung der Stiftung und Stiftungsaufsicht

Die „Ingrid und Wilfried Hoppe-Stiftung Naturschutz“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Hamburg.

Die Stiftung wurde 2002 errichtet und im selben Jahr vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - genehmigt.

Stiftungen unterstehen behördlicher Aufsicht. Die „Ingrid und Wilfried Hoppe-Stiftung Naturschutz“ untersteht der behördlichen Aufsicht nach Maßgabe des in der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Rechts.

Finanzamt und Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Das zuständige Hamburger Finanzamt hat die Stiftung als gemeinnützig anerkannt.
Die Stiftung ist berechtigt, für steuerliche Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Vorstand der Stiftung

Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Dieser vertritt und verwaltet die Stiftung. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Sie sind ehrenamtlich tätig.